Mit einer Gebäudeversicherung haben Sie in aller Regel Ihr Wohngebäude/ Haus gegen Schäden durch Brand / Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Elementarschäden versichert. Da die Schäden an Gebäuden meist sehr hoch sind, versuchen sich die Versicherer regelmäßig ihrer Leistungspflicht zu entziehen. Die Strategien reichen vom Bestreiten des Versicherungsfalls (z.B. bestimmungswidriger Wasseraustritt in der versicherten Zeit),über die Behauptung, der Versicherungsnehmer hätte seine vertraglichen Obliegenheiten vor (z.B. verschwiegene Vorschäden am Gebäude), während (z.B. nicht sachgerechte Instandhaltung des Gebäudes) oder nach dem Versicherungsfall (z.B. Mitwirkungspflichten) fahrlässig, vorsätzlich oder sogar arglistig verletzt, bis hin zu dem Vorwurf, dass man den Versicherungsfall selbst herbeigeführt habe (Versicherungsbetrug z.B. durch Brandstiftung). Das Opfer wird sprichwörtlich zum Täter gemacht. Die Folgen (neben der Leistungsverweigerung) können erheblich sein. Umso wichtiger ist es, am besten von Anfang an, durch unsere Beratung und Vertretung auf Augenhöhe mit dem Versicherer zu kommunizieren. In einem ersten kostenlosen Beratungsgespräch können wir bereits feststellen, ob überhaupt ein versichertes Ereignis vorliegt und ob die Einwände ihres Versicherers nachvollziehbar sind. Nicht nur der Haftungsgrund, sondern auch die Haftungshöhe ist immer wieder zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer im Streit. Welche konkreten Kosten müssen erstattet werden? Waren die Handwerkerkosten erforderlich und angemessen? Sind nur wenige Fragen, die nur durch einen kompetente und im Versicherungsrecht erfahrenen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin beantwortet werden und mit dem entsprechenden Nachdruck durchgesetzt werden können.